GESETZLICHE ANFORDERUNGEN
UND KONDITIONEN
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Mindestalter
18
Höchstalter
69 Jahre Der Kredit muss bis zum 70. Altersjahr vollständig ab bezahlt sein
Mindesteinkommen
CHF 2'500.00 netto Bei IV-Rentnern CHF 3000
Ausweis
Schweizer Pass oder ID Aufenthaltsbewilligungen B/C/L Grenzgängerausweis G
Arbeits- und Einkommensverhältnisse
Festangestellte Temporär Selbstständig erwerbend AHV/IV-Renter (ohne Ergänzungsleistungen)
Betreibungen / Pfändungen / Verlustscheine
Es dürfen keine offenen Betreibungen, Pfändungen oder Verlustscheine vorhanden sein.
Steuern
Schulden sind vom steuerbaren Vermögen und Zinskosten vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Betreibungen / Pfändungen / Verlustscheine
Es dürfen keine offenen Betreibungen, Pfändungen oder Verlustscheine vorhanden sein.
KREDITKONDITIONEN
Kreditbeträge
CHF 1'000-250'000
Max. jährlicher Zinssatz (inkl. aller Kreditkosten)
Ab 4.9 - 9.95%, abhängig vom individuellen Angebot der Kreditbank
Vermittlungsgebühren
Keine
KREDITKONDITIONEN
Keine
Verwaltungsgebühren
- Kopie eines gültigen Ausweises (Schweizer Pass, ID oder Aufenthaltsbewilligung)
- Kopie der aktuellen Lohnabrechnung (bei Stundenlohn der letzten drei Lohnabrechnungen)
- Bei temporär Angestellten benötigen wir 6 Lohnabrechnungen.
Gesetzliche Widerrufsfrist
14 Tage (Kredite ab CHF 80'000 können direkt ausgezahlt werden, die gesetzliche Wartefrist entfällt)
Auszahlungsarten
Barauszahlung am Bankschalter Überweisung auf Post- oder Bankkonto